Sie planen eine Kauf oder Verkauf, den Um- oder Rückbau einer Liegenschaft? Oft wurden früher Baustoffe eingesetzt, welche nach heutigem Kenntnisstand als problematisch für die Gesundheit und/oder die Umwelt einzustufen sind. Das bekannteste Beispiel ist diesbezüglich der einstige Wunderbaustoff Asbest. Ein zu spätes Erkennen von Bauschadstoffen bringt eine akute gesundheitliche Gefährdung für Nutzer und Handwerker sowie eine unnötige Belastung der Umwelt mit sich. Zudem führen damit einhergehende Verzögerungen im Bauprozess oft zu hohen und unerwarteten Kosten.
Die von Bauschadstoffen ausgehende Gefährdung wurde von der Behörde erkannt. Mit der seit Dezember 2015 geltenden Abfallverordnung des Bundes (Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, VVEA, SR 814.600) gilt insbesondere für Gebäude mit einem Baujahr vor 1990 die Pflicht, Bauschadstoffe im Rahmen des Baubewilligungsprozesses zu ermitteln.
Unsere kompetenten Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen rund um die Problematik von Bauschadstoffen.
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