Geologiebüro Lienert & Haering AG

Umweltgeologie

Foto Altlasten

In der Vergangenheit ist unsere Umwelt durch den sorglosen Umgang mit Abfällen und mit chemischen Stoffen belastet worden, es sind belastete Standorte und Altlasten entstanden.

Belastete Standorte umfassen Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte. Bei der Erstellung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) werden belastete Standorte in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Standorte, bei denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind (kein Untersuchungsbedarf)
  • Standorte, bei denen untersucht werden muss, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind

Der Begriff „Altlasten“ wird in der Umgangssprache und in den Medien für unterschiedliche Belastungssituationen im Boden und im Untergrund verwendet. Altlasten im rechtlichen Sinne sind sanierungsbedürftige belastete Standorte, d.h. Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder Standorte, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen.

Voruntersuchung

Für untersuchungsbedürftige Standorte ist innert angemessener Frist eine Voruntersuchung bestehend aus Historischer und Technischer Untersuchung durchzuführen. Auf Grund der Voruntersuchung wird bezogen auf die Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und Luft beurteilt, ob der Standort überwachungs-, sanierungsbedürftig oder weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig ist.
Ergeben die Untersuchungen, dass es sich bei der Verdachtsfläche um einen belasteten Standort handelt, muss mit einer Detailuntersuchung die Sanierungsbedürftigkeit des Standortes abgeklärt werden.

Überwachung

Bei einem überwachungsbedürftigen Standort verlangt die Behörde ein Konzept zur Überwachung des Standorts. Es müssen diejenigen Massnahmen getroffen werden, mit denen die konkrete Gefahr schädlicher oder lästiger Einwirkungen festgestellt werden kann, bevor sich diese verwirklicht. Die Überwachungsmassnahmen müssen solange durchgeführt werden, bis der Standort nicht mehr überwachungsbedürftig ist.

 

Sanierung

Bei einem sanierungsbedürftigen Standort ist vorerst eine Detailuntersuchung durchzuführen. Nach der Detailuntersuchung wird ein Sanierungsprojekt verlangt.

Fachmännische Beratung

Unser Büro führt seit vielen Jahren Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen von belasteten Standorten durch. Gerne beraten wir auch Sie im Umgang mit belasteten Standorten.

Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:

  • Planen und Durchführen von Voruntersuchungen
  • Planen und Durchführen von Detailuntersuchungen
  • Erstellen, Begleiten und Dokumentieren von Sanierungsprojekten
  • Ausarbeiten von Überwachungskonzepten und Durchführen der Überwachungen
  • Ausarbeiten von Entsorgungskonzepten inkl. Baubegleitung bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten

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