Früher gefeiert - heute verpönt


Baustoffe, welche aufgrund ihrer Eigenschaften einst als Wunderbaustoffe bezeichnet wurden, gelten heute oft als problematisch für die Gesundheit und/oder die Umwelt. Das bekannteste Beispiel ist diesbezüglich sicherlich Asbest.

Die von Bauschadstoffen ausgehende Gefährdung wurde von der Behörde erkannt. Mit der seit Dezember 2015 geltenden Abfallverordnung des Bundes (Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, VVEA, SR 814.600) gilt insbesondere für Gebäude mit einem Baujahr vor 1990 die Pflicht, Bauschadstoffe im Rahmen des Baubewilligungsprozesses zu ermitteln.

Schadstoffgutachten

Vorsicht ist besser als Nachsicht
Sie planen einen Um- oder Rückbau Ihrer Liegenschaft? Sie wollen Ihre Liegenschaft veräussern oder haben Ihr Traumobjekt gefunden? Ein zu spätes Erkennen von Bauschadstoffen bringt eine akute gesundheitliche Gefährdung für Nutzer und Handwerker sowie eine unnötige Belastung der Umwelt mit sich. Zudem führen damit einhergehende Verzögerungen im Bauprozess oft zu hohen und unerwarteten Kosten.

Wir führen Schadstoffdiagnosen nach den geltenden Standards (polludoc.ch) durch und ermitteln schadstoffbedingte Kostenrisiken im Rahmen von Immobilienbewertungen.